Allgemeine Informationen

Ausbildungsbeginn:

01.Oktober jeden Kalenderjahres

 

Art der Ausbildung:

Die Ausbildung wird nach dem Krankenpflegegesetz (KrpflG) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der jeweils maßgebenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KrpflAPrV) durchgeführt. Die 3-jährige Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil besteht.

 

Voraussetzungen zur Ausbildung:

An erster Stelle steht die gesundheitliche Eignung für die Ausbildung.
Weitere Voraussetzung ist ein Realschulabschluss oder der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen 10-jährigen allgemeinen Schulbildung.

 

Weiterbildungsmöglichkeiten:

Für interessierte Mitarbeiter des Pflegedienstes - auch aus anderen Krankenhäusern - besteht die Möglichkeit der zweijährigen, berufsbegleitenden Weiterbildung zur Fachkrankenschwester/zum Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie.

Interessenten wenden sich bitte an das Institut für Anästhesiologie und Intensivmedizin am Hause. Für Mitarbeiter des Pflegedienstes besteht weiterhin die Möglichkeit an einem Praxisanleiter- oder Stationsleitungslehrgang teilzunehmen.

 

Ausbildungsvergütung:

Wir bieten eine attraktive Ausbildungsvergütung. Daneben werden für Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen sowie Überstunden prozentuale Zulagen/Zuschläge gezahlt. Auch ist es für uns selbstverständlich, die Vermögensbildung unserer Mitarbeiter/innen zu unterstützen. Auf vermögenswirksame Leistungen zahlen wir einen monatlichen Festbetrag in Höhe von EURO 6,65.

 

Probezeit:

Die ersten sechs Monate sind Probezeit.

 

Kündigung:

Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.

 

Erholungsurlaub:

Die Schüler erhalten in jedem Ausbildungsjahr zurzeit 33 Tage Urlaub auf der Basis einer 5,5 Tage-Woche.

 

Unterbrechungen:

Unterbrechungen der Berufsausbildung - bedingt beispielsweise durch Schwangerschaft oder schwere Krankheit - sind bis zu einer Gesamtdauer von vierzehn Wochen möglich.

 

Staatliche Prüfung:

Die Prüfung besteht grundsätzlich aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil. Nach bestandener Prüfung ist man zur Führung der Berufsbezeichnung: Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/-pfleger berechtigt.