

Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 137 Abs. 1) sind alle Krankenhäuser verpflichtet, einen strukturierten Qualitätsbericht vorzulegen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wurde der Report erstmals 2005 für das Jahr 2004 erstellt und wird danach alle zwei Jahre aktualisiert. Der Qualitätsbericht enthält die wichtigsten Strukturdaten und beschreibt detailliert das medizinische Leistungsspektrum der Allgemeines Krankenhaus Viersen GmbH.
Der aktuelle Bericht des AKH für das Jahr 2010 ist im Herbst 2011 erschienen und steht Ihnen hier als Download im pdf-Format zur Verfügung. Im Anhang ist Teil C des Qualitätsbericht (Teilnahme an der externene vergleichenden Qualitätssicherung) nachzulesen. Der älteren Qualitätsberichte sind ebenfalls hinterlegt .
Am 19.02.2009 hat der Gemeinsame Bundesausschuss Ergänzungen zu seiner Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen beschlossen. Hiernach sind verpflichtende, krankenhausbezogene Veröffentlichungen von Ergebnisdaten regelhaft zum 31. Mai jeden Jahres auf der Homepage von Perinatalzentren der Level 1 und 2 vorzunehmen, erstmalig zum 31.05.2009.
Letzte Aktualisierung: 17.10.2011